Freitag, 20. August 2021

[Zusatzmaterial] Die Methoden um Todesurteile in der DDR zu vollstrecken

Hallo und Willkommen zu einem Post,
der sicher nichts für schwache Nerven ist. 

Wie bereits schon im Podcast angesprochen, gibt es in der DDR zu verschiedenen Zeiten verschiedene Methoden um ein Todesurteil zu vollstrecken. 
Todesurteile gelten als eins der bestgehüteten Geheimnisse der DDR, insgesamt sind 166 dieser Urteile vollstreckt wurden, wobei es dabei 2 Methoden gab, auf die wir weiter unten im Artikel eingehen. 

= Die DDR und die Todesurteile =

Zunächst erst einmal ein Wort über die Todesstrafe an sich: 
Die Todesstrafe wurde in der BRD 1949 und im Saarland (unter französischer Besatzung) im Jahr 1956 abgeschafft, die DDR folgt mit der Abschaffung der Todesstrafe erst im Jahre 1987. 
Schon alleine diese drei verschiedenen Jahreszahlen der Abschaffung zeigen, dass die DDR noch recht lange Todesurteile verhangen und vollstreckt hat. 

Die Gerichte der DDR verhängten zusammengerechnet 227 rechtskräftige Todesurteile, davon wurden 166 vollstreckt. 52 vollstreckte Urteile waren wegen politischer Delikte, 64 wegen Verbrechen in der NS-Zeit und 44 wegen gewöhnlicher Kriminalität, meist Mord oder Sexualverbrechen, ergangen.
Die Verurteilten wurden mit dem Fallbeil enthauptet, die der Waldheimer Prozesse wurden stranguliert.
Ab 1968 wurden Todesurteile durch einen „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“ vollstreckt.
Seit 1970 wurde die Todesstrafe nur noch selten verhängt. 
Als letzter Zivilist wurde am 15. September 1972 der Kindermörder Erwin Hagedorn hingerichtet, als letzter Staatsbediensteter am 26. Juni 1981 der MfS-Offizier Werner Teske.

Von 1949 bis 1956 fanden die meisten Hinrichtungen in der „Zentralen Hinrichtungsstätte“ in Dresden, aber auch im Zuchthaus Brandenburg und in Frankfurt (Oder) statt. Das Dresdner Fallbeil der DDR stammte aus der NS-Zeit. 
Danach (ab 1957) wurden Todesurteile nur noch in der „Zentralen Hinrichtungsstätte“ in Leipzig (Arndtstraße 48) vollstreckt, das Gebäude wurde als Justizvollzugsanstalt genutzt, war vormals das Königlichen Landgericht und in den unteren Räumlichkeiten befand sich die Hinrichtungsstätte. 
Die Leichen der Hingerichteten wurden unter Geheimhaltung zum Leipziger Südfriedhof gebracht, anonym verbrannt und ihre Asche verscharrt. In den Krematoriumsbüchern stehen keine Namen, sondern nur der Vermerk „Anatomie“.

Fast alle Hinrichtungen in der DDR wurden geheim gehalten, selbst nach veröffentlichten Todesurteilen in Schauprozessen. Die Angehörigen erhielten zwar eine Nachricht, doch wurden die Leichen nicht ausgehändigt. Oft verzeichnen die Bestattungs- oder Totenscheine fingierte „natürliche“ Todesursachen wie „Herzversagen“. 
Die Zahl und Art der Hinrichtungen wurden erst nach der politischen Wende 1989/90 bekannt, danach begann auch deren Aufarbeitung, die gerade bei politischen Urteilen mit Rehabilitierung endeten.  

= Die Methoden der Vollstreckung = 

Zu Beginn der DDR 1949 bis 1968 wurde die zum Tode Verurteilen mit eine Guillotine hingerichtet. Eine Ausnahme bildet hier nur die Strangulation der Verurteilen der Waldheimer Prozesse und die Urteile gegen den Aufstand des 17. Juni 1953, bei dem verhängte die Sowjetarmee über weite Teile der DDR den Ausnahmezustand, was zum Einsetzen von Standgerichte führte und diese fällten mindestens achtzehn Todesurteile, die sofort vollstreckt wurden. 

In der Zentralen Hinrichtungsstätte in Leipzig stand bis 1968 eine alte Guillotine. Nachdem sie mehrfach ihren Dienst versagt hatte und es zwei oder drei Anläufe brauchte, ehe der Delinquent tatsächlich tot war, ging man dazu über, die sowjetische Methode des "unerwarteten Nahschusses in das Hinterhaupt" anzuwenden. 

Dem zum Tode Verurteilten stand ein Gnadengesuch zu, was er stellen konnte und in der Regel abgelehnt wurde. Dem Todeskandidaten wurde vom Staatsanwalt die Ablehnung seines Gnadengesuchs mitgeteilt. Dann fassten die beiden Henkersknechte den Verurteilten an den Armen und führten ihn zum größten Raum des Todestraktes. 
Auf seinem letzten Weg passierte der Gefangene drei Männer, die mit dem Rücken zur Wand standen: den Staatsanwalt und den Vollstreckungsleiter, in der Mitte der Henker. Als die Tür zum leeren Hinrichtungsraum geöffnet wurde, trat der Scharfrichter von hinten heran. Der Henker bemühte sich, die Mündung seiner schallgedämpften Armeepistole dem Hinterkopf des Opfers möglichst nahe zu bringen, aber die Haut dabei nicht zu berühren, um keine Schreckreaktion auszulösen. Die Vorgabe lautete, der Tod habe „unerwartet“ zu erfolgen.

Wenn ihr Fragen zu dem Vorgehen habt, dann kontaktiert uns gerne. 
Steffi, Katja und Kathrin

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